1. Allgemeines
1.1. Angebote, Dienstleistungen, Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt). Sie gelten für alle meine durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Eine verbindliche Buchung gilt als Anerkennung dieser AGB.
1.2. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.3.Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Drucksorten sind freibleibend und unverbindlich.
1.4. Angegebene Lieferzeiten und Liefertermine sind unverbindlich. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten, Verzögerung durch das Transportunternehmen etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
1.5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware oder Dienstleistung Eigentum von Photo Pucher. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen lt. Punkt 2.2. gilt als vereinbart.
1.6. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung damit sie Gültigkeit erlangen.
1.7. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber meine Bildauffassung und Gestaltung ausdrücklich an. Eventuelle Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Schadensersatzansprüche, insbesondere auch bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausgeschlossen.
1.8. Sämtliche Arbeiten werden von Photo Pucher mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen mit vergleichbar hohem Niveau, weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 tagen geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
1.9. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr. Für einen Verlust der Aufnahmen durch fehlerhafte Datenträger und dgl. ist Photo Pucher nicht haftbar.
2. Urheberrecht
2.1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Photo Pucher gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke nach dem Urheberrechtsgesetz handelt.
2.2. Die von Photo Pucher hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
2.3. Überträgt Photo Pucher die Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
2.4. Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Photo Pucher.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro.
3.2. Sofern kein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
3.3. Bei Zahlungsverzug werden Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in der Höhe von 8% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als verrechnet, der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug alle Arbeiten und Waren bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.
4. Rücktritt / Stornobedingungen
4.1. Ein Rücktritt von einem auftrag hat schriftlich zu erfolgen.
4.2. Für Hochzeitsfotografieaufträge gelten folgende Bedingungen für Stornierungen durch den Auftraggeber als vereinbart:
5. Recht
5.1 Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
5.2 Alle Nebenabsprachen zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.3 Eine etwaige schriftlich vereinbarte Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Photo Pucher
Höck 50
4690 Pitzenberg
Als Gerichtsstand gilt Schwanenstadt als vereinbart.